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26. Februar 2008

Zur Nominierung Horst Dreiers für das Bundesverfassungsgericht

"Sind wir eigentlich verrückt geworden? Ist die Welt derart aus den Fugen, dass wir wieder über die Folter diskutieren müssen? Nicht über die Folter irgendwo weit weg, in den düsteren Kerkern blutrünstiger Tyrannen, wohlgemerkt, sondern hier, daheim, in den westlichen Demokratien. In Staaten, die sich der rule of law unterworfen haben, dem Regiment des Rechts, und jeder Konvention gegen die Folter beigetreten sind. Die Vereinten Nationen haben die Folter verboten, ausnahmslos und universell, auch die Europäische Menschenrechtskonvention untersagt sie, und wie in Stein gehauen steht am Anfang des Grundgesetzes als erster Satz von Artikel 1: »Die Würde des Menschen ist unantastbar.« Was ist daran so schwer zu verstehen? Wenn etwas die Würde eines Menschen verletzt, dann die Folter. Müssen wir darüber noch diskutieren? Wir müssen. [...]"

In einem Rechtsstaat kann es keine Folter geben. Derzeit steht noch an, ob Prof. Horst Dreier vom Bundesrat zum Verfassungsrichter gewählt wird. Dreier steht aber nicht in aller Deutlichkeit zum Grundsatz: Der Staat darf Verdächtige nicht foltern.

Amnesty International hat Prof. Dreier um eine eindeutige Klarstellung seiner Position in einem offenen Brief vom 31. Januar gebeten.

ai / Die Würde des Menschen ist unantastbar Offener Brief zur möglichen Wahl von Prof. Dreier zum Bundesverfassungsrichter

Die Entscheidung über Horst Dreier steht noch aus. Mehr dazu bei campact.de

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