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28. März 2009

Nanopartikel in Kosmetik - Kennzeichnung 2012


Das Europäischen Parlament hat vor kurzem beschlossen, dass Kosmetik-Hersteller, die ihren Produkten Stoffe in Nanopartikelgröße hinzufügen wollen, diese der EU anzeigen u.ggf. genehmigen lassen müssen. Für die genehmigten Nanostoffe gilt dann die Kennzeichnungspflicht auf dem Etikett des Produktes. Die Verordnung tritt 2012 in Kraft.

Etwa 5 Prozent aller kosmetischen Produkte sollen laut Schätzungen der EU (2006) bereits Nano-Partikel enthalten [1]. Nanotechnologie wird heute in Sonnenschutzprodukten, für Farb- und Konservierungsstoffe und für Anti-Aging Präparate eingesetzt. Führend in der Nanoforschung sollen im Kosmetikbereich unter Anderen L'Oreal und Beiersdorf sein. (Body Shop gehört übrigens zu L'Oreal, die Marke Nivea zu Beiersdorf.)

Für den BUND greift die EU-Kosmetikverordnung zu spät. "Die Wirkungsweise von Nanoteilchen ist nicht ausreichend erforscht. Bis die Verordnung in Kraft tritt, werden Verbraucherinnen und Verbraucher noch jahrelang als Testpersonen missbraucht. Damit Gesundheitsschäden nicht erst erkannt werden, wenn es zu spät ist, dürfen Nanoteilchen nicht verbrauchernah eingesetzt werden." reagiert Jurek Vengels, BUND-Experte für Nanotechnologie[2].

Enzyklopädie Wikipedia: Nanotechnologie, Nanopartikel

Die Verordnung ist auf Druck der Europäischen Grünen verabschiedet worden. Hiltrud Breyer, MdEP von den Grünen spricht von der Verordnung als einen "Riesenschritt für mehr Verbrauchersicherheit".

Nanopartikel können beim Auftragen, z.B. von Sonnenschutzcremes, in tiefere Hautschichten und sogar in die Blutbahn dringen. "Es sind bereits eine Vielzahl von Produkten mit Nanomaterialien auf dem EU-Markt, ohne dass ihre Sicherheit ausreichend geklärt ist. Noch immer gibt es große Erkenntnislücken darüber, wie gefährlich die Nanopartikel für die menschliche Gesundheit sind.", teilt Hiltrud Breyer mit[3].

So könnte man annehmen, dass zumindest aber VerbraucherInnen vor Nanopartikel verschont bleiben, die nur auf Naturkosmetik setzen. Aber weit gefehlt, wie eine Recherche ergab, verwenden Hersteller von Naturkosmetik ebenfalls Liposome und Nanoparticles (Beispiel Annemarie Börlind "system absolute"). Dreist ist es, das Produkt noch als Naturkosmetik zu labeln. Tatsächlich gibt es aber auch vom BDIH noch kein Verbot, Nanopartikel einzusetzen. Die Frage ist, ob dann noch von Naturkosmetik gesprochen werden kann.

[Hinweis: Im BIO-Label-Test N A T U R K O S M E T I K wird angegeben, dass Produkte ohne Nanotechnologie auskommen müssen, um das Zertifikat von BDIH zu bekommen. Auf meine Anfrage wurde eingeräumt, dass diesbezüglich ein Fehler bei den Recherchen unterlaufen sei, ein neuer Test wird im Sommer 2009 durchgeführt.]

Eindeutig ist ein Verbot in der Richtlinie beim Label NCCO[4] festgeschrieben.

Farfalla[5] als Beispiel für einen Naturkosmetik-Hersteller veröffentlicht unter "Unsere Qualität" u.a.: Wir verwenden keine Nanotechnologie.

Nano-Substanzen in Kosmetika sind zum Beispiel: Zinkoxid (antibakteriell und hautschützenden Eigenschaften) und Titandioxid (Sonnenschutz), Silber (gegen Vermehrung und das Wachstum von Bakterien und Pilzen).

An den Beispielen wird deutlich, wie schwer überfällig die neue EU-Verordnung war und dass diese heute schon gelten müsste!


Weitere Informationen auf mbnJournal

Naturkosmetik legt zu Artikel vom 5. März 2009


Weblinks und Quellen

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